Barrierefreiheits&shystärkungsgesetz (BFSG) – ab Juni 2025 rechtlich verpflichtend

Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verpflichtet Unternehmen dazu, digitale Angebote barrierefrei zugänglich zu machen, sofern sie Produkte oder Dienstleistungen online anbieten.

Barrierefreiheits&shystärkungsgesetz (BFSG) – ab Juni 2025 rechtlich verpflichtend

Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verpflichtet Unternehmen dazu, digitale Angebote barrierefrei zugänglich zu machen, sofern sie Produkte oder Dienstleistungen online anbieten.

Die W-Fragen im Überblick

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet erstmals private Unternehmen in Deutschland, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Es setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) um und tritt am 28. Juni 2025 vollständig in Kraft.

Digitale Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie auch von Menschen mit Einschränkungen wie bspw. Seh- oder Hörbeeinträchtigungen genutzt werden können – z. B. durch Screenreader, Tastaturnavigation oder spezielle Eingabehilfen.

Wenn Du eine Website oder einen digitalen Dienst betreibst, musst Du also sicherstellen, dass:

  • Texte verständlich und strukturiert sind (z. B. mit Überschriften und Alt-Texten),
  • Bedienung per Tastatur möglich ist,
  • Farben und Kontraste für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen passen,
  • Inhalte auch mit Screenreadern lesbar sind,
  • Videos mit Untertiteln oder Audiodeskriptionen versehen sind,
  • und dass sich keine unüberwindbaren Barrieren beim Bestell-, Buchungs- oder Zahlungsprozess befinden.


Als technischer Standard gilt z. B. die Norm EN 301 549, an der Du Dich orientieren kannst.

  • Hersteller, Händler und Importeure
  • Dienstleistungserbringer, die unter § 1 Absätze 2 und 3 BFSG fallen

Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeiter, unter 2 Mio. € Jahresumsatz), die ausschließlich Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen; für Produkte gelten jedoch keine Ausnahmen. Websites, die ausschließlich den B2B-Bereich betreffen sind nicht betroffen.

Die Marktüberwachungsbehörden der Länder überwachen die Einhaltung des BFSG. Bei Verstößen können Maßnahmen wie Abmahnungen und Bußgelder bis hin zu Verkaufsverboten oder der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen möglich sein.

Es gibt für bestimmte Dienstleistungen Übergangsfristen, damit Du genügend Zeit hast, die Anforderungen umzusetzen. Bestimmte Dienstleistungen unterliegen einer Frist bis zum 28.06.2030, z. B.:

  • Online-Banking
  • E-Commerce-Plattformen (Webshops)
  • E-Book-Dienste
  • Reise- und Beförderungsdienstleistungen mit Buchung über digitale Systeme

Außerdem kannst Du eine Ausnahme beantragen, wenn die Umsetzung wirtschaftlich unverhältnismäßig ist – das musst Du aber im Einzelfall gut begründen.

Wir übernehmen gern die Bestandsanalyse der Website, um Risiken und Lücken zu identifizieren. Dabei führen wir folgendes durch:
  1. Analyse der bestehenden Website auf Barrieren
  2. Umsetzung gesetzlicher Anforderungen (z. B. Alternativtexte, Kontraste, Formular-Zugänglichkeit, Umsetzung von lesbaren und verständlichen Links und Bedienelementen) als modulare, angepasste Maßnahmen
 
Team der MAPO Werbeagentur Potsdam – freundliche Gruppenbilder im modernen Büro mit Holzverkleidung, Mitarbeiter in kreativen Meetings und Einzelporträts – Experten für Marketing, Webdesign, Social Media und Branding in Potsdam

Wir unterstützen gern​

Wir übernehmen gern die Bestandsanalyse der Website, um Risiken und Lücken zu identifizieren und erstellen für die Umsetzung eine entsprechende Kostenkalkulation, um diese zu schließen. 

#mapowerbeagentur

Barrierefreiheit wird Pflicht.
Das neue Gesetz verlangt mehr als nur Alt-Texte.

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